| Aufräumungs- und Abbruchkosten |
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Aufräumungskosten und Abbruchkosten in der Wohngebäudeversicherung Nach einem Brand oder einem anderen Schadensereignis steht man in der Regel vor einem großen Haufen Schutt. Dieser muss vor dem Wiederaufbau erst beseitigt werden. Das heißt Abbruchkosten, Containerkosten und Deponiekosten müssen bezahlt werden. Jeder der schon einmal einen Container gemietet hat, kennt die doch recht üppigen Preise hierfür. Deshalb ist es empfehlenswert einen Blick auf die vom Versicherer in der Police zugesagten Versicherungssummen für Aufräumungskosten zu riskieren. Oft ist nur ein prozentualer Teil der Versicherungssumme für diesen Part vorgesehen.
Bewegungs- oder Schutzkosten: Wenn Sie das Glück hatten, das nur Teile ihrer Einrichtung dem Schadensereignis zu Opfer gefallen sind, muss der Rest oft während des Wiederaufbaus ausgelagert werden, die hierfür notwendigen Kosten werden in der Regel vom Versicherer übernommen. Fallen dazu noch Schutzkosten(z.B. Bewachungskosten) an, sind diese ebenfalls mit- versichert. Aber auch hier gibt es Höchstgrenzen. |
Aufräumkosten - Abbruchkosten