Start Behördliche Auflagen
04 | 09 | 2010
Behördliche Auflagen
Warum sind Behördliche Auflagen in der Wohngebäudeversicherung mitversichert

Nichts ändert sich in Deutschland so schnell, wie Gesetze und Bestimmungen. So kann es vorkommen, dass nach einem Schadensereignis an ihrem Gebäude, die Behörden die Wiederherstellung in den Urzustand untersagen, weil dieser heute nicht mehr erlaubt ist. Die damit verbundenen Mehrkosten werden in der Regel dann von ihrer Wohngebäudeversicherung übernommen. Auch hier gibt es je nach Gesellschaft und hinterlegtem Bedingungswerk unterschiede in der Höhe der Leistung.

 
Ihr Ansprechpartner
 
Mathias Dimsat

Tel: 05329-6909000

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