| Glasversicherung in der Wohngebäudeversicherung |
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Der Abschluß einer echten Glasversicherung kann sich in der heutigen Zeit mal lohnen Glas ist in vielen Policen ein Bestandteil der Wohngbäudeversicherung, zumindest wird dies oft gesagt, was aber nicht immer stimmen muss, denn in der Regel leistet die Wohngebäudeversicherung nur Glasschäden, die durch ein versichertes Ereignis entstanden sind. Wenn also z.B. eine Windböe das Fenster zuschmeißt und die Glassscheibe dabei Schaden nimmt muss es sich nach Sturmklausel um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindesten Windstärke 8 gehandelt haben. Es gibt aber auch Versicherer, die die Sturmklausel nicht kennen, diese gehören dann aber nicht zu den günstigsten Gesellschaften. Klar, Leistung kostet Geld! Es macht also Sinn eine richtige Glasversicherung abzuschließen. Welche dann eine Entschädigung zahlt, wenn die versicherten Scheiben durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Leistung erfolgt meist in Naturalersatz sprich in Form von neuem Glas. Voraussetzung
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Mobiliarverglasung
Deckungserweiterungen Privatmarktprodukt Extra 2004:
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Glasversicherung