| Graffitischäden |
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Graffitischäden in der Wohngebäudeversicherung Grafftitschäden, sind in den meisten Versicherungsverträgen nicht mitversichert. Sollte dieses dennoch der Fall sein gibt es Selbstbeteiligungen, oder Höchstleistungsgrenzen. Wenn der Versicherer leistet, wird zumeist eine Entschädigung für die Beseitigung von mut- oder böswillig aufgebrachten Malereien (Graffiti) mit handelsüblicher Farbe an den Außenfassaden der versicherten Gebäude durch Dritte gezahlt. Dabei zählen zur Außenfassade fertig gestellte Mauerwerke, Verkleidungen, Verputz und Anstrich sowie Rahmen von Fenstern und Türen. Geleistet werden in der Regel die Kosten für die Reinigung der Außenfassade von der Verschmutzung bis zu einer Höhe von 3,5 Meter über dem Erdboden. Klar ist dabei der Ausschluss für die Leistung, bei Krieg; Innere Unruhen; Verschmutzungen oder Beschädigungen, die vor Vertragsbeginn bereits vorhanden waren, sowie die vorsätzliche Beschmutzung durch den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten ebenso wenig bezahlt wird. |
Graffitischäden