|
Hauskauf und Wohngebäudeversicherung
Als Käufer eines Hauses übernimmt man auch die bestehende Gebäudeversicherung und sollten sich innerhalb eines Monats(nach Grundbucheintrag) entscheiden, ob man den Vertrag der Gebäudeversicherung weiterhin behalten möchte.
Es ist extrem wichtig beim Versicherer anzurufen und ihn nach dem bisherigen Schadensverlauf zu befragen.
-
kann das Haus durch jahrelanges bestehen der Police falsch versichert sein. Hierzu können Umbaumaßnahmen beigetragen haben. Des weiteren wird oft gemogelt bei der Angabe der Quadra tmeter oder der Ausstattung des Gebäudes. So kommt es vor, dass Fachwerkhäuser mit Lehmwänden versichert sind wie Häuser mit massiver Bauweise. (s.a. Bauartklassen)
-
Haben wir es schon erlebt, dass eine Gebäudeversicherung von anderen Gesellschaften abgelehnt wurde wegen der hohen Schadensquote des Gebäudes. In diesem Fall hat die Vorversicherung auf Grund der guten Kundenverbindung von einer Kündigung wegen Schadenshäufigkeit abgesehen. Der Versicherer hat dann aber doch den Vertrag fortgeführt, da er Partner der finanzierenden Bank war.
Kündigungsfrist:
Sollten sie eine Kündigung in Betracht ziehen, so kündigen sie am besten nicht fristlos sondern fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit, da bereits gezahlte Prämien sonst verloren gehen.
Prüfen sie in diesem Zusammenhang auch, ob ihre Privathaftpflichtversicherung für sie als Grundstückseigentümer taugt
|