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04 | 09 | 2010
Unterversicherung

Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung

Eine Unterversicherung kann vorliegen wenn:

die Versicherungssumme

geringer als der Wert des Gebäudes ist

(hierbei wird die Schadensersatzleistung nur Anteilig auf den Versicherten Wert gezahlt, d.h. 50% Unterversichert bedeutet im Schadensfall:

Schaden 150.000 €,  Versicherungswert nach Police 75.000 € (anstatt 150.000€), das bedeutet 50% von 75.000€   werden als Schaden erstattet also 35.000 €

Das heißt für den geschädigten Kunden er bleibt auf 115.000 € sitzen

Die Fragen im Wertermittlungsbogen nicht korrekt beantwortet wurden.

 

Bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, die dem Versicherer nicht nachgemeldet wurden

 
Ihr Ansprechpartner
 
Mathias Dimsat

Tel: 05329-6909000

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