| Unterversicherung |
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Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung Eine Unterversicherung kann vorliegen wenn: die Versicherungssumme geringer als der Wert des Gebäudes ist (hierbei wird die Schadensersatzleistung nur Anteilig auf den Versicherten Wert gezahlt, d.h. 50% Unterversichert bedeutet im Schadensfall: Schaden 150.000 €, Versicherungswert nach Police 75.000 € (anstatt 150.000€), das bedeutet 50% von 75.000€ werden als Schaden erstattet also 35.000 € Das heißt für den geschädigten Kunden er bleibt auf 115.000 € sitzen Die Fragen im Wertermittlungsbogen nicht korrekt beantwortet wurden.
Bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, die dem Versicherer nicht nachgemeldet wurden |
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