Start InterRisk Wohngebäudetarife
04 | 09 | 2010
Interrisk Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäude-Versicherungskonzepte der InterRisk im Kurzüberblick

 

Leistungspunkte (Stand 04/2009)

L = Bedingungen B33

XL=Bedingungen B34

XXL=Bedingungen B35

Im Rhamen der Feuerversicherung werden ersetzt:

Alle Angaben ohne Gewähr es gelten die Bedingungen der Versicherer !

Nutzwärmeschäden

Schäden durch Rauch oder Ruß aus Anlagen am Versicherungsort

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Schäden durch Rauch oder Ruß auch ohne versicherten Brandherd

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Überspannungsschäden durch Blitz

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Schäden durch Stromspannungen und Kurzschluss

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Seng- und Schmorschäden

 

Blindgängerschäden

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Schäden durch Verpuffung und Überschalldruckwellen

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Anprall von Flugkörpern, Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen

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Bissschäden an elektrischen Anlagen und Dämmungen durch Nagetiere

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Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte (z.B. Einbruch, Graffiti)

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3.000 €

Diebstahl von außen angebrachten Sachen bis 1.000 €

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Schäden durch innere Unruhen

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Schäden durch Streik und Aussperrung

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Schäden durch radioaktive Isotope

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Für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden gilt:

     

Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern nicht nur bei Frost

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Bruchschäden an Armaturen nicht nur bei Frost

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250 €

Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle

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250 €

Bruch an Wasserlösch-, Berieselungs- oder Regenwassernutzungsanlagen

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Bruch von innenliegenden Regenwasserableitungs-, Lüftungs- und Gasrohren

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Für Bruchschäden außerhalb von Gebäuden gilt:

     

Wasser-/Heizungsrohre, die nicht der Gebäudeversorgung dienen

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10.000 €

Wasser-/Heizungsrohre außerhalb des Grundstücks zur Gebäudeversorgung

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10.000 €

Ableitungsrohre (auch außerhalb des Grundstücks)

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Bruchschäden an Rohren von Regenwassernutzungsanlagen

Bruchschäden an Gasrohren

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Für Nässeschäden gilt:

 

Austritt von Regenwasser aus Regenwassernutzungsanlagen

Austritt von Regenwasser aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren

Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten

Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen

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Schäden durch den Austritt von wärmetragenden Flüssigkeiten aller Art

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Schäden auch durch den Austritt von sonstigen Flüssigkeiten

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Schäden durch den Austritt gasförmiger Stoffe (nicht nur Wasserdampf)

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Beseitigung von Rohrverstopfungen

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Beseitigung von Rohrverstopfungen auch in Regenfallrohren

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Kosten für Wasser- oder Gasverlust durch Rohrbruch

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1.000 €

Im Rahmen der Sturmversicherung gilt:

     

Keine Mindestwindstärke

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Bodenbeläge und Tapeten durch eindringende Niederschläge bis 2.500 €

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Bei Einschluss von Elementarschäden gilt:

     

Versichert sind Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch etc.

Kein Abzug eines Selbstbehaltes

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Versicherte Sachen:

     

Mitversicherung von sonstigen Grundstücksbestandteilen*

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Zubehör, das vom Mieter entfernt und auf dem Grundstück gelagert wird

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Nachträglich vom Wohnungsbesitzer in das Gebäude eingefügte Sachen

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Versicherte Kosten:

     

Regiekosten für die Betreuung der Wiederherstellung bei Schäden über 5.000 €

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Kostenübernahme für Sachverständigenverfahren bei Schäden ab 10.000 €

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80%

Rückreisekosten bei Urlaubsabbruch wegen Schäden über 5.000 €

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3.000 €

Aufräumungs, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten

25.000 €

500.000 €

Versichert ist auch das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken

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Entfernung, Abtransport und Entsorgung umgestürzter Bäume

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Wiederbepflanzungskosten bis 10.000 €

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3.000 €

Mitversichert sind auch Verkehrssicherungsmaßnahmen

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Sicherungskosten und provisorische Reparaturen

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Externe Transport- und Lagerkosten

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Hotelkosten bis 200 Tage

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Kosten für Entseuchung von Erdreich

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100.000 €

Wiederherstellung von Daten und Programmen infolge versicherter Sachschäden

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Kein Abzug für durch behördliche Auflagen nicht wiederverwertbare Sachen

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Mehrkosten durch Technologiefortschritt

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Mietausfall:

   

 

Mietausfall bis 36 Monate

12 Monate

Mitversicherung des gewerblichen Mietausfalls bis 36 Monate

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Mietausfall wegen Schäden in der Nachbarschaft bis 36 Monate

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Marktbedingte Nichtvermietung nach Wiederherstellung bis 6 Monate

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Mietausfall auch bei Mietbeginn nach Schadeneintritt

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Weitere Verbesserungen:

     

100 % Leistung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

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5.000 €

Vorsogeversicherung für Umbauten 1 Jahr (nicht nur bis zur Hauptfälligkeit)

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Regressverzicht gegenüber Angehörigen, Mitarbeitern und Mietern

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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit in Verbindung mit Unfall XXL oder i-MAX

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Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch

Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen

Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtline

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Ihr Ansprechpartner
 
Mathias Dimsat

Tel: 05329-6909000

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